Donnerstag, 23. April 2009

Stopp! Schild = Straftäter

1 Der eigentliche Irrsinn der ganzen Aktion ist die Tatsache, dass ein Internet User, der nun ein Stopp Schild erreicht, sofort zum Täter wird.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zunächst schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vertragliche Lösung ins Feld geführt hatte, räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. Aber es gehe um einen so hohen Wert, dass die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleibe. Verbindungsdaten und IP-Adressen seien zudem vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sodass ein Eingriff hier "nur auf Basis eines Gesetzes" erfolgen dürfe. Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.

Wesentlich ist, bei dem geplanten Gesetz wird nun die Unschuldsvermutung in die Annahme der Schuld umgedreht und der eigentlich vorerst Unschuldige muss den Nachweis der Unschuld erbringen, wobei sich die Frage stellt, wie soll man ein Versehen nachweisen.

Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Hier wird eine weitere Problematik sichtbar, da etwas “unternehmen… zu beschaffen” im Ergebnis einen Erfolg erwarten lässt. Jedoch wird durch das Stopp Schild das Unternehmen Beschaffung zu einem scheitern verurteilt, demnach handelt es sich genau genommen um die versuchte Beschaffung kinderpornografischer Bilder und Schriften. Weiter bedenklich ist, der reine Besuch einer Seite ist nicht zwingend mit der Beschaffung verbunden, hier gibt es Möglichkeiten, die das nicht unter Strafe stehende betrachten erlauben, ohne die Anforderung einer Beschaffung zu erfüllen.

Aus rechtlicher Sicht setzt man aber nunmehr das alleinige erreichen einer Sperrseite mit der Beschaffung und zwar der erfolgreichen gleich. Gleichzeitig wird die Entlastung derart erschwert, dass zwangsläufig, auch auf Grund der Subjektivität des Prozessablaufes, eine Entlastung unmöglich wird.

Bedenklich ist auch, es handelt sich um eine geheime Liste und der Allgemeinbegriff Kinderpornografie definiert sich inzwischen bis hin zu jugendlich aussehenden Darstellerinnen im Alter von gut 30 Jahren. Hier wird also der eigentlich harmlose Konsument von “jugendnaher” Pornografie, allgemein als “Teen Porn” bezeichnet unter zu erwartenden Umständen, der Schublade Pädophiler, oder Konsum von Kinderpornografie zugeordnet und strafrechtlich nach diesen Kriterien verfolgt.

Wie sich ja auf den Listen anderer Länder zeigt, kommt es hier über kurz oder lang auch zu einer schleichenden Ausdehnung auf Seiten, die nicht die Kriterien von Kinderpornografie im Sinne der rechtlichen Definition erfüllen. So ist die Ausweitung auf “Seiten die zu kinderpornografischen Inhalten” verlinken ein weiterer bedenklicher Punkt.

Zum einen hat man mit dem System der DNS Umleitung ein Verfahren gewählt, in dem eine komplette Domain gesperrt wird. Um ein Beispiel zu nennen, YouTube bietet die Möglichkeit in einer geschlossenen Gruppe ein Video bis zu 25 Personen an zu bieten, diese Videos lassen sich z.B. aber auch in externe Blogs einbinden. Ich habe es selbst getestet und in einer solchen Gruppe Pornografie (legale) eingestellt und bereits seit 4 Wochen keinerlei Sperrandrohung von YouTube erhalten.

Über den Umweg Blog, kann es jedoch dann passieren, dass selbst YouTube auf die Liste gerät, da auf den Servern sogar nicht nur verlinkt, sondern auch illegale Inhalte gehostet werden. In der jetzt gewählten Variante, würde dies aber dann die Sperre von komplett YouTube bedeuten – und nun, JEDER der in der Zeit YouTube aufsucht, wäre ein Straftäter im Sinne der versuchten Beschaffung.

Diese Gefahr droht natürlich auch Foren und kleineren Seitenbetreibern, die nicht permanent ihren Inhalt kontrollieren. So ist es auf Dauer gesehen und ich nenne da als erstes Beispiel Wikileaks, durchaus geschehen, dass Besucher von Seiten die den Vorsatz hatten sich eine gänzlich andere Information zu besorgen, eines Morgens mit einer Hausdurchsuchung geweckt werden.

Viele User, die jetzt teilweise noch darüber jubeln und natürlich nichts zu verbergen haben, werden in einem Jahr überrascht sein, wenn auch sie immer öfter auf Stopp Seiten treffen und Staatsbesuch zur täglichen Routine gehört. In Wirklichkeit ist diese sinnfreie Aktion nur ein weiterer Baustein auf dem Weg zur staatlich gewünschten Kriminalisierung der Massen und der damit verbundenen permanenten Kontrolle der Meinungen. Die Strukturen zeigen sehr deutlich, das schon die ersten Anforderungen erfüllt sind, die der Weg in den Faschismus mit sich bringt.

Und ich kann es nur noch einmal sagen, ginge es wirklich um Kinderpornografie, dann hätte man schon lange etwas dagegen tun können, gesetzliche Grundlagen für weitaus wirkungsvolleres Handeln gibt es zu genüge und die Gesetze bringen sogar Erfolge, ohne in die Grundrechte Eingriffe vor zu nehmen, oder diese gar zu ignorieren!

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